Das Objekt
Traumhaftes Gesamt-Grundstück (2 Flurstücke) in Reutlingen - Ideal für Ihr Eigenheim - PROVISIONSFREI ! KEIN EINZELVERKAUF der Grundstücke!
Sie sind auf der Suche nach einem idyllischen Ort, um Ihr Traumhaus zu bauen? Dann haben wir hier das perfekte Grundstück für Sie! Die insgesamt 1.075 m² großen Grundstücke befindet sich in einer familienfreundlichen Lage in Reutlingen-Wannweil und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wohnträume wahr werden zu lassen.
Flurstück 859 mit 355m² und Flustück 866/1 mit 720m².
Die Grundstücke liegen in einer beliebten Wohngegend und ist voll erschlossen. Es ist bereits vermessen und bietet eine ideale Größe für ein Einfamilienhaus mit großzügigem Garten. Durch die Hanglage haben Sie zudem einen wunderschönen Ausblick auf die umliegende Umgebung.
Die Lage des Grundstücks ist ideal für Familien, da es sich in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen befindet. Auch Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel sind schnell erreichbar.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim auf diesen Grundstücken in Reutlingen-Wannweil!
Sie sind neugierig geworden? Für weitere Informationen und einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie der Ausstattung entnehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe, Email und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Objektdaten
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Objektnummer
WE- 190
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Objektart
Wohngrundstück
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Ort
Reutlingen
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Verfügbar ab
sofort
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Distanz zur Autobahn
7 km
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 1.075 m²
Preise
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Kaufpreis
210.000 €
Energieausweis
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Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
Ausstattung
(1) In dem Baugebiet dürfen, abgesehen von kleineren Nebengebäuden, nur Wohngebäude und landwirtschaftliche Gebäude errichtet werden. Gewerbebetriebe können zugelassen werden, soweit dies mit den Bedürfnissen eines Wohngebiets zu vereinigen ist. Für die Stellung der einzelnen Gebäude gelten die Einzeichnungen in dem Bebauungsplan vom 5. September 1936 als Richtlinien.
(2) Die Gebäude müssen seitlich von der nördlichen bzw. östlichen Eigentumsgrenze mindestens 2 m, von der südlichen bzw. westlichen Eigentumsgrenze mindestens 3 m, von anderen Gebäuden auf dem gleichen Grundstück mindestens 5 m Abstand erhalten.
(3) Mehrere Gebäude dürfen bis zu einer Gesamtlänge von 20 m zusammengebaut werden, sofern sie äußerlich einheitlich gestaltet und gleichzeitig ausgeführt werden; sie gelten für die Berechnung der Abstände als ein Gebäude.
(4) Nebengebäude.bis zu· 25 qm Grundfläche und 4 m Höhe können als Anbauten unter Beachtung der Vorschriften in Art. 69 BauO. in die seitlichen Abstandsflächen gestellt werden.
(5) Die Gebäude dürfen nicht mehr als 1 Stockwerk unter dem Dachgesims erhalten, wobei die Gebäudehöhe - vom natürlichen und vom fertigen Gelände bis zur Oberkante der Dachrinne gemessen - an keiner Stelle mehr als 5 bzw. 4,50 m betragen darf.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Bebauungsplan, den Sie auf Anfrage von uns erhalten können.
Sonstige Informationen
Keine Sorge: Durch das Zusenden des Exposés, Durchführen von Besichtigungen sowie durch die Anforderung und Weitergabe von weiteren Unterlagen entsteht kein Maklervertrag mit Ihnen. Bei dieser Vermittlung sind wir alleiniger Interessenvertreter des aktuellen Eigentümers und werden auch durch diesen bezahlt.
GELDWÄSCHE: HR Fine Living Immobilien ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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